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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barriere­frei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Digitale Behördensprechstunde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Digitale Behördensprechstunde ist mit der WCAG 2.2 (AA) und der EU-Norm EN 301 549 vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Im Rahmen der Selbstbewertung wurden keine nicht barrierefreien Inhalte gefunden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.01.2024 erstellt. Zur Erstellung dieser Erklärung wurde eine Selbstbewertung unter Zuhilfenahme des BITV-Tests durchgeführt. Die Erklärung wurde zuletzt am 30.01.2024 überprüft.

Unterstützungen zur Barrierefreiheit

Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen:

  • Kontrast anpassen: mit dieser Funktion können Sie zwischen der Standardfarbgebung und einer mit erhöhten Kontrasten wechseln.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte senden Sie eine E-Mail an Dig-Behoerdensprechstunde@statistik.bayern.de, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind.
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.2-konform sind.
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Barrierefreiheit nach BayDiV

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v1.0

Version: 1.0.1.1

Datum: Dienstag, 16. Dezember 2025 07:20:07 (UTC)